Die städtischen Friedhöfe sind auf Grund ihrer Größe von insgesamt 147 ha und ihres Parkcharakters wesentliche Bestandteile des Gelsenkirchener Grüns.
Neben ihrem eigentlichen Zweck dienen sie wie die Gelsenkirchener Park- und Grünanlagen der Naherholung der Bevölkerung und tragen wesentlich zur Verbesserung des Stadtklimas bei.
Es gibt 8 städtische Friedhöfe, auf denen derzeit Bestattungen stattfinden. Dies sind:
| Friedhof | Straße / Haupteingang |
|---|---|
| Hassel-Oberfeldingen | Hasseler Straße 100 |
| Hauptfriedhof | Ortbeckstraße 2 |
| Horst-Süd | Am Schleusengraben 11 |
| Beckhausen-Sutum | Harpenstraße 26 |
| Westfriedhof Heßler | Grawenhof 25 |
| Ostfriedhof Bismarck-West | Erdbrüggenstr. 115 |
| Südfriedhof Ückendorf | Günnigfelder Str. 88 |
| Rotthauser Friedhof | Hilgenboomstraße 35 |
Darüber hinaus gibt es vier teilweise außer Dienst gestellte städtische Friedhöfe. Dies sind Nordfriedhof Hassel, Alter Friedhof Mühlenstraße, Friedhof Resse, Alter Friedhof Beckhausen. Hier sind nur noch bei schon vorhandenen Wahlgrabstätten Bestattungen in den unbelegten Grabstellen möglich.
Die christlichen Kirchen betreuen eigenständig 9 Friedhöfe, die jüdische Gemeinde einen Friedhof. Auf dem städtischen Friedhof in Hassel-Oberfeldingen gibt es einen muslimischen Friedhofteil.
Ansprechpartner für Fragen zu den städtischen Friedhöfen:
GELSENDIENSTE- Friedhofsbüro
Wickingstraße 25 b
02 09 / 954 41 77 oder
02 09 / 954 46 45
info@gelsendienste.de
Übersichtskarte der städtischen Friedhöfe in Gelsenkirchen (anklickbar)